Die Schülerverhandlung an der EHS
Im Frühling 2009 fand in Bonn die UNESCO-Weltkonferenz für nachhaltige Entwicklung statt.
Die EHS hat diese Konferenz 'im Kleinen' nachgestellt und in vier workshops gearbeitet.
Der workshop im sozialen Bereich war die Zukunftswerkstatt „EHS und ein respektvolles Miteinander“.
Dabei stellte sich deutlich heraus, dass die Schüler unter der ständig fortschreitenden Respektlosigkeit untereinander im Schulalltag leiden. Eine Idee bei der Lösung dieses Problems war, dass die Schüler die Streitschlichtung dahin stärken wollten, dass bei den vielen respektlosen Verhaltensweisen untereinander und gegenüber Lehrern und Lehrerinnen dieses Gremium mehr Kompetenzen bekommen sollte.
Das war die Geburtsstunde unserer Schülerverhandlung, die seit nunmehr mehr als 16 Jahren erfolgreich Schülern vermittelt, wie wir an der EHS miteinander leben möchten.
Die Schüler/innen aus der Klasse 10 sind handverlesen und werden für ihre Aufgabe ausgebildet. In Anlehnung an die Streitschlichterausbildung werden sie mit folgenden Kompetenzen vertraut gemacht:
das aktive Zuhören
das vier Ohren Modell
nonverbale und verbale Kommunikation wahrnehmen und diese spiegeln
Ich-Botschaften statt Du-Botschaften
Fragetechniken
Wann tritt die Schülerverhandlung zusammen?
Die Schülerverhandlung kann von Schülern/innen, Lehrern/innen oder Eltern angerufen werden. Sie tritt nur zusammen, wenn sie angerufen wird.
Es geht um Vorfälle in der Schule oder im schulischen Umfeld wie z. B. Mobbing, da die Streitschlichtung dafür nicht geeignet ist (Mobber und Gemobbter dürfen in der Regel nicht an einen Tisch gebracht werden) Gewalt, herabwürdigendes Verhalten, Beschimpfungen.
Ständiges respektloses Verhalten gegenüber Mitschüler, wo auch die Streitschlichtung keinen Erfolg gebracht hat.
Schlechtes Benehmen auf Klassenfahrten oder Wandertagen, Exkursionen.
Ständiges Stören im Unterricht und bei Ermahnung respektloses Verhalten.
Verleumdungen
Beschmieren oder Beschädigen von schuleigenen Gegenständen.
Aggressives Verhalten an der Bushaltestelle oder im Bus.
Benehmen im Pausensport gegenüber Schüler/innen und Sporthelfer.
Schüler/innen, die mit einer schulischen Aufgabe betreut sind und dabei unakzeptable Regelverstöße begehen.
Oder als Möglichkeit, eine Teilkonferenz nach dem Schulgesetz vielleicht überflüssig zu machen, wenn eine Besserung eintritt.
Im Gegensatz zur Streitschlichtung, wo es keine Sanktionen und keine Schuld gibt, weil es um eine einvernehmliche Lösung geht, bei der jeder schaut, was er zu dem Konflikt beigetragen hat, sollen bei der Schülerverhandlung durchaus Sanktionen verhängt werden. Hier handelt es sich um Fälle, wo einvernehmliche Lösungen gescheitert sind und wo die Betreffenden durch ihr Verhalten zeigen, dass sie an einvernehmlichen Lösungen nicht interessiert sind. Die Sanktionen sollten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen mit dem Ziel, dass die Schüler/innen ihre Fehler einsehen und merken, dass auch Mitschüler/innen ein solches Verhalten nicht billigen.
Sanktionen könnten sein:
Eine Entschuldigung, schriftlich oder mündlich, vielleicht auch öffentlich am Schwarzen Brett, wenn das Ansehen oder die Einrichtung der Schule schwer geschädigt wurde.
Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände.
Schadensersatz vom Taschengeld.
Ein Referat zu dem Thema des Fehlverhaltens und das in der Klasse vortragen.
Unter Umständen eine Streitschlichtung mit den Trainerinnen.
Mitarbeit an einer geplanten Aktion für eine Gruppe (z. B. Klassenturnier der jüngeren Klassen)
Nicht Lehrer, sondern Schüler sanktionieren Schüler. Das hat Vorteile:
Der Einfluss von Gleichaltrigen ist nicht zu unterschätzen und verspricht in bestimmten Situationen mehr Erfolg als die Maßnahmen von Erwachsenen.
Der zunehmenden Orientierung der Jugendlichen an ihrer Clique oder dem „Gesetz der Straße“ versuchen wir eine Werteerziehung gegenüberzustellen, die mit Schülern gemeinsam das Schulleben gestaltet und ihnen Räume gibt, in dem sie für sich und die Gemeinschaft Verantwortung übernehmen können.
Schüler/innen vermitteln Mitschülern/innen, dass Schule auch ein Lebensraum ist, indem jeder das Recht hat, sich wohlzufühlen.
Schüler/innen erfahren ihre eigenen sozialen Kompetenzen.
Dieses Gremium soll helfen, konsequent soziales Verhalten einzufordern und Regelverstöße zu ahnden.