Beratung

Das Beratungskonzept

Die ausgebildete Beratungslehrkraft versteht sich als Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule.

 

Beratungslehrerin an der EHS ist Frau Lensing.

Die Beratung durch die Beratungslehrkraft

  • ist grundsätzlich freiwillig. Ratsuchende entscheiden selbst, ob eine Beratung gewünscht wird. Die beratende Lehrkraft entscheidet selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder die/den Ratsuchende/n weitervermitteln muss. Die/der Ratsuchende kann wie die Beratungslehrkraft die Beratung jederzeit abbrechen.
  • bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und versucht insgesamt der/dem Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen Hilfestellung zu leisten.
  • bezieht das gesamte soziale Umfeld des/der Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).
  • bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
  • hat das Ziel direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer "menschlichen Schule".

Außerschulische Kooperation

Die Beratungsstellen vor Ort (Caritas, Diakonie, Jugendamt, Klinische Einrichtungen, Schulpsychologische Beratungsstelle, Beratungsstellen für Suchterkrankungen) sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Das Gesprächsgeheimnis aller Ratsuchenden bleibt dabei gewahrt.

 

Grenzen der Beratungstätigkeit

  • Die Beratungslehrkraft übernimmt keine Fachberatung und Therapie, sondern sie stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
  • Die Beratungslehrkraft ist auf der Grundlage der oben genannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Hilfestellung. Dies heißt aber nicht, dass sie den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.

Beratungstermine können über das Sekretariat mit Frau Lensing vereinbart werden.